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   OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20   

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OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20 (https://dejure.org/2020,41670)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2020 - 2 B 257/20 (https://dejure.org/2020,41670)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 2 B 257/20 (https://dejure.org/2020,41670)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 26.09.2019 - 2 B 214/19
    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG. Urt. v. 04.10.2012 - 1 C 13.11, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 5).

    Eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs nach unten ist jedoch auch hier nicht zulässig (OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21).

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).

    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; ob ein Partner bei der Begründung der Beziehung Kenntnis von der Straftat hatte; das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR ( GK ), Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1281 - Rn. 57 f.]; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Die besondere Schwere der Straftat im Hinblick auf die verhaltenssteuernde Wirkung der Ausweisung auf andere Ausländer erfordert, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht, wie dies insbesondere bei Drogendelikten oder Straftaten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität der Fall sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 24; BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/07, juris Rn. 23 f.).

    Die frühere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach bei Ausländern, die in Deutschland verwurzelt sind oder mit deutschen Angehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, Generalprävention als Ausweisungszweck generell ausscheidet (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 87; Urt. v. 6.11.2007 - 1 A 82/07, juris Rn. 56), hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich verworfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Der Aufenthalt eines Ausländers stellt zum einen eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG dar, wenn eine (erneute) Verletzung der dort genannten Schutzgüter durch den Ausländer selbst droht (spezialpräventives Ausweisungsinteresse) (a), zum anderen aber auch dann, wenn zwar vom Ausländer selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam von vergleichbaren Verhaltensweisen abgehalten würden (generalpräventives Ausweisungsinteresse) (b) (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 17; Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16/17, juris Rn. 16).

    Die einfache Verjährungsfrist, die für Straftaten nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zwanzig Jahre beträgt (vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB ) und die untere Grenze bildet, ab der ein generalpräventives Ausweisungsinteresse nicht mehr aktuell sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21.18, juris Rn. 19), ist noch nicht abgelaufen.

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist in solchen Fällen bereits die "ernsthafte Möglichkeit" einer Wiederholung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; OVG Bremen, Beschl. v. 12.03.2020 - 2 B 19/20, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.09.2019 - 2 B 214/19, juris Rn. 21; Hailbronner, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 142 m.w.N.).

    Nicht ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses ist dagegen die nur "entfernte Möglichkeit" der erneuten Tatbegehung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/1, juris Rn. 16).

  • OVG Bremen, 17.01.2019 - 1 B 333/18

    Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. Art. 8 EMRK; Duldung wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Der Begriff des "Privatlebens" i.S.v. Art. 8 EMRK umfasst die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen ansässigen Zuwanderern und der Gesellschaft, in der sie leben ( EGMR , Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99, Üner ./. NL, juris Rn. 59; OVG Bremen, Beschl. v. 17.01.2019 - 1 B 333/18 -, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Die frühere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach bei Ausländern, die in Deutschland verwurzelt sind oder mit deutschen Angehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, Generalprävention als Ausweisungszweck generell ausscheidet (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 87; Urt. v. 6.11.2007 - 1 A 82/07, juris Rn. 56), hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich verworfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Die frühere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach bei Ausländern, die in Deutschland verwurzelt sind oder mit deutschen Angehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, Generalprävention als Ausweisungszweck generell ausscheidet (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.05.2011 - 1 A 306/10, juris Rn. 87; Urt. v. 6.11.2007 - 1 A 82/07, juris Rn. 56), hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich verworfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    b) Entscheidend ist die umfassende, einzelfallbezogene Abwägung nach § 53 Abs. 2 AufenthG , die insbesondere unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 8 EMRK zu erfolgen hat (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2019 - 2 B 243/19, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

  • VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483

    Generalpräventive Ausweisung, Sofort vollziehbarer Widerruf der

    Mithin ist eine generalpräventiv begründete Ausweisung für den Kläger - auch dann, wenn er als sog. "faktischer Inländer" anzusehen wäre - nicht per se, also von vornherein ausgeschlossen, sondern bedarf einer sorgfältigen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im konkreten Einzelfall, bei der gegebenenfalls auch der Grad einer Verwurzelung des Klägers im Bundesgebiet und einer damit einhergehenden Entwurzelung im Herkunftsland angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.2.2012 - 1 C 7.11 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 2.12.2020 - 2 B 257/20 - juris Rn. 28; Fleuß in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 39. Ed. Stand 1.10.2023, § 53 Rn. 30) - siehe dazu nachfolgend 2.1.2.
  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LC 269/21

    Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Ladendiebstahl - Ausweisung;

    Bei der tatrichterlichen Prognose, ob eine Wiederholung von Straftaten, die mit der Anlasstat oder den Anlasstaten der Ausweisung vergleichbar sind, droht, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen, die geeignet sind, Auskunft über die gegenwärtig noch von dem Betroffenen ausgehende Gefährdung zu geben (OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    Der Umstand, dass der Antragsteller seit seinem zwölften Lebensjahr in Deutschland lebt und sich sowohl seine Lebensgefährtin als auch seine drei minderjährigen Kinder (davon zwei mit deutscher Staatsangehörigkeit) hier aufhalten, steht der Berücksichtigung generalpräventiver Ausweisungsinteressen nicht per se entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7/11, juris Rn. 22; OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Ob eine ausschließlich generalpräventiv motivierte Ausweisung unter diesen Umständen jedoch verhältnismäßig sein könnte, erscheint zweifelhaft (vgl. Hailbronner, AuslR, § 53 Rn. 134; auch OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • OVG Bremen, 15.02.2021 - 2 B 364/20
    Dass der Antragsteller nach der Tat mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet und andere Tatbeteiligte preisgegeben hat, mindert das generalpräventive Ausweisungsinteresse zwar, lässt es aber nicht vollständig entfallen (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 06.04.1989 - 1 C 70/86, juris Rn. 24).

    Unter diesen besonderen Umständen geht von dem Unterlassen einer Ausweisung des Antragstellers nur eine begrenzte negative Signalwirkung für andere Ausländer hinsichtlich der aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Beteiligung am organisierten Drogenhandel aus (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 36).

  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Auch hiervon kann aber nach einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung abgewichen werden (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.2011 - 11 S 189/11 -, juris Rn. 98 ff., und v. 23.10.2012 - 11 S 1470/11 -, juris, Rn. 47 ff.; OVG Bremen, Urt. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20 -, juris Rn. 28, 31 ff.; vgl. auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 53 AufenthG Rn. 63; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2022, § 53 Rn. 133 f.).
  • OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 106/22

    Erstverbüßer; Wiederholungsgefahr; Privat- und Familienleben; Abschiebung;

    Ein solches Verhalten ist lediglich ein möglicher Umstand, aus dem sich die glaubhafte Distanzierung von strafbarem Verhalten ergeben kann (so z.B. in OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 04.01.2021 - 2 B 300/20

    Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen

    Bei der tatrichterlichen Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten droht, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen, die geeignet sind, Auskunft über die gegenwärtig (noch) von dem Betroffenen ausgehende Gefährdung zu geben (OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20

    Kosten nach Hauptsacheerledigung: Klärung schwieriger Rechtsfragen; Beschränkung

    4 [4 vgl. auch dazu die wegen Vorwegnahme der Hauptsache bereits am Hauptsachewert orientierte Festsetzung im Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 257/20 -].
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose;

    Generalpräventive Ausweisungen können auch bei Ausländern, die in Deutschland aufgewachsen sind, verhältnismäßig sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 - 1 C 21/18, juris Rn. 24 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 02.12.2020 - 2 B 257/20, juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22

    Ausweisung - Ausweisung

    Der Antragsteller hat weder offengelegt, welche Gründe ihn zu der Anlasstat bewogen haben, noch hat er aus der Haft heraus zur weiteren Tataufklärung beigetragen - etwa durch Offenlegung der Hintermänner gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 02. Dezember 2020 - 2 B 257/20 -, juris Rn. 19).
  • VG Bremen, 24.01.2022 - 4 K 294/20

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 24.01.2022 - Ausreisefrist; Ausweisung;

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